UNSERE LEISTUNGEN
Wir bieten folgende Führerscheinklasse an.
PKW
KLASSE B
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
B197
Es sind während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden und eine 15 minütige "Prüfungsfahrt" mit dem Fahrlehrer erforderlich. Danach bekommen Sie von der Fahrschule eine Bescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Mit dem Eintrag B197 in Ihrem Führerschein, sind Sie dann berechtigt
Schaltwagen zu fahren.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren
KLASSE BE
Beschreibung:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung:
Klasse B vorhanden
B 96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger.
zG Anhänger über 750 kg
zG Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg
Alter 17 oder 18 Jahre
keine Praktische Prüfung.